Bürgerwindpark Emsdetten

Die Annahme der Genussrechtzeichnung ist seit dem 31. März 2016 geschlossen.

Wir danken allen Investoren für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen.

Beteiligung durch Genussrechte

  • Mindestbeteiligung von 2.000€ – höhere Zeichnungen in 500er Schritten möglich
  • Dividendenprognose für 2015 derzeit 5,0% p.a.
    • Vorrangige Dividendenzahlung an Genussrechtszeichner (vor Kommanditisten)
    • Die jeweilige Dividendenhöhe ist abhängig vom Ertrag
    • Mindestsatz 3,0% p.a. – Höchstsatz  7,0% p.a., abhängig von den Einspeiseerlösen (Stromertrag), Basisdividende =3%, zusätzliche Dividende 1 % ab 2.250.000,–€ Jahresertrag für die vier WKA`s der Bürgerwindpark Emsdetten GmbH & CO. KG, weitere 1 % zusätzliche Dividende ab 2.350.000,–€ Jahresertrag .. usw. Maximal werden 7% Dividende (ab 2.550.000,– €) Jahresertrag der Bürgerwindpark Emsdetten GmbH & Co. KG erzielt.
    • direkte Beteiligung an vier Windkraftanlagen in der Bürgerwindpark Emsdetten GmbH & Co. KG

Weitere Informationen zur Beteiligung über Genussrechte finden Sie hier:

Grundlagen der Beteiligung

  • Die Stromvergütung ist laut EEG fest für 20 Jahre und wird mit 10,02 Cent/kWh vergütet. Der Vergütungssatz laut Prospekt von 9,63 Cent/KWh ist durch Direktvermarktungbonus und dem SDL (Systemdienstleistungs) Bonus auf 10,02 Cent/kWh gestiegen.
  • Spitzentechnologie der Firma GE Wind Energy
  • Nabenhöhe 139 m, Rotordurchmesser 120 m, Gesamthöhe 199 m
  • die mittlere Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe wurde von zwei unabhängigen Gutachtern ( Cube und DEWI)  mit 6,1 – 6,2 m/s prognostiziert
  • Die Inbetriebnahme ist Ende 2014 erfolgt.

Angeboten werden 7280 untereinander gleichberechtigte Genussrechte mit einem Nominalwert in Höhe von je € 500 bei einem
Mindestzeichnungsbetrag von €2.000,–. Ein Anteil in Höhe von € 500 entspricht Ökostrom von ca. 3.400 kWh.

Dieses Konzept des Bürgerwindparks beruht auf dem Ziel, dass die Wertschöpfung aus Planung, Herstellung und Bau der Anlagen
sowie Infrastruktur, Finanzierung, Kapitalisierung und Betrieb dieses Projektes zu 100 % in der Region verbleibt.

Im Herbst 2014 wurden in der ersten Bürgerbeiratsversammlung aus dem Kreis der anwesenden Genussrechtszeichner
drei Vertreter gewählt, die unter anderem an den Gesellschaftsversammlungen der Bürgerwindpark Emsdetten GmbH & Co. KG
teilnehmen (ohne Antrags- und Stimmrecht).

Die Laufzeit der Beteiligung an der Bürgerwindpark Emsdetten GmbH & Co. KG endet frühestens zum 31.12.2030.