Vorstellung des Birdscan Radar in Ostenfelde

Gestern und heute hat unser Prowind Team zusammen mit der FEFA das Vogelradar „Birdscan“ dem örtlichen Heimatverein und zahlreichen verschiedener Behördenvertreter der Unteren Naturschutzbehörden der Münsterlandkreise, der Bezirksregierung und es Landesumweltamtes sowie Gutachtenvertretern in Ostenfelde vorgestellt. Das Radarsystem soll eingesetzt werden, um gefährdete Vogelarten zukünftig erkennen und die WEA daraufhin bedarfsgerecht abzuschalten zu können. Entwickelt wurde „Birdscan“ vom FEFA Ingenieurbüro für regenerative Energien aus Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit der Schweizer Firma Swiss-Birdradar.

Genehmigung und Naturschutz

Wenn Windkraftanlagen innerhalb artspezifischer Prüfradien zu einem Horst windenergiesensibler Greifvögel geplant werden, wird sich in der Regel in der naturschutzfachlichen Bewertung ein artenschutzrechtlicher Konflikt gemäß §44 BNatSchG Absatz 1 bezüglich des Tötungsverbots ergeben. Dies wird definiert über das signifikant erhöhte Tötungsrisiko. Sobald im atlantischen Bereich Nordrhein-Westfalens Windenergieanlagen näher als 1500m zu einem Rotmilanhorst geplant werden, wird behördlicherseits meist von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgegangen. Als Ergebnis erweist sich der beantragte Windpark als nicht oder nur mit gravierenden pauschalen Abschaltzeiten genehmigungsfähig.

Mit dem Einsatz einer Technik, die eine artspezifische Erkennung von Vögeln und eine bedarfsgerechte Abschaltung von WEA ermöglicht, könnte diese pauschale „1500m Abstandregelung“ für windenergiesensible Vogelarten aufgehoben oder Projekte ohne langfristige pauschale Abschaltzeiten genehmigt werden.

Vogelarten in Ostenfelde

In Ostenfelde ist der Rotmilan weniger vertreten, aber im Gegensatz dazu findet man hier vermehrt Uhus. Laut Leitfaden NRW ist der Uhu, ebenso wie der Rotmilan, eine windenergiesensible Vogelart. Wie für den Rotmilan als auch für den Uhu muss genügend Abstand zum Horst eingehalten sein, um ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zu vermeiden.

Aufgrund aktueller Telemetrie Studien aus Schleswig-Holstein und dem Münsterland wurde bewiesen, dass für den Uhu von WEA, die einen Luftraum mit unterer Rotorblattspitze >60m über Grund gewährleisten, in flachen Regionen keine Gefährdung ausgeht. Dazu gab es vom Landesumweltministerium inzwischen eine Anordnung, dass der Uhu in flachen Regionen in NRW bei Projekten mit einem solchen großen Luftraum nicht mehr als windenergiesensible Vogelart gilt. Somit ist das Thema Uhu in Ostenfelde nicht mehr relevant.