Prowind GmbH begrüßt Änderung zur Schatten- und Schallabschaltung von Windenergieanlagen

Der Deutsche Bundestag hat am 30.09.2022 das Gesetz zur Energiesicherung (EnSIG 3.0) für die Heizperiode 2022/23 verabschiedet. Dieses beinhaltet Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz kurz BImSchG, welche zum 13.10.2022 in Kraft traten und die Stromversorgung in der Bundesrepublik sichern soll. Auch die Windparks des Osnabrücker Unternehmens Prowind GmbH und durch Prowind GmbH initiierte Bürgerwindparks sind von diesen Änderungen betroffen.

„Nun möchten wir die Anwohner*innen und Anlieger*innen, die diese Gesetzesanpassung betrifft, bestmöglich über die bevorstehenden Änderungen und deren Auswirkungen informieren und mitnehmen,“ so Geschäftsführer Benedikt von Lüninck.

Was genau bedeutet diese Anpassung für die Anwohner*innen und Anlieger*innen der Windparks?
Jede Windenergieanlage wirft an sonnigen Tagen Schatten, welcher zu bestimmten Tageszeiten auch Wohngebiete und einzelne Wohngebäude tangiert. In der Vergangenheit mussten die betroffenen Windräder für diese Tageszeiten in den Ruhemodus versetzt werden, um den Schattenwurf auf die Wohnbebauung auf ein Minimum zu reduzieren. Durch die Anpassung im Gesetz, wird diese Schattenabschaltung temporär bis Mitte April 2023 ausgesetzt und für diesen Zeitraum deaktiviert. Daher kann es bei Anwohner*innen , besonders in den Morgen – und Abendstunden, zu einer Erhöhung des Schlagschattens kommen.
Des Weiteren können die Anlagen temporär ihren Schallleistungspegel um maximal 4 Dezibel erhöhen. Nachts werden einige Windenergieanlagen mit einer Schallreduzierung betrieben, in dieser Zeit erzeugen sie weniger Geräusche aber auch weniger Strom, durch das angepasste Gesetz werden hauptsächlich zu diesen Zeiten die Schallgrenzwerte um 4 Dezibel erhöht. Hierdurch kann es in den Nachtstunden teilweise zu einem erhöhten Geräuschpegel kommen.

Die Firma Prowind betreibt in Deutschland rund 83 Windkraftanlagen. Die Windparks befinden sich in folgenden Städten und Gemeinden: Bad Bentheim, Beckum, Wölsickendorf, Emsdetten, Merzen, Sögel, Glandorf, Elfershausen, Freren, Hilgermissen, Lippetal
Die Auswirkungen des veränderten Schall – & Schattenwurfs wurde von Prowind durch einen Gutachter untersucht. Die temporären Maßnahmen der Aufhebung der Schattenabschaltung und der Erhöhung des Schallpegels gelten aktuell bis zum 15.April.2023.