Prowind setzt Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung erfolgreich um – Ein Meilenstein für Windenergie und Umweltschutz

Osnabrück, 31. Januar 2025 – Prowind hat es geschafft: Das Unternehmen hat alle seine Windenergieanlagen fristgerecht mit der neuen, gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgestattet. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von mehr als 100 Metern diese innovative Technologie nutzen, um unnötige Lichtverschmutzung zu reduzieren und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten.

Was ist BNK?

Die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung ist ein intelligentes Steuerungssystem für die Flugbefeuerung von Windenergieanlagen. Es sorgt dafür, dass die Nachtlichter der Windräder nur aktiviert werden, wenn sich Flugzeuge im unmittelbaren Umkreis nähern, und sie automatisch wieder ausgeschaltet werden, sobald der Bereich frei ist. Diese Technologie wird durch einen Transponder ermöglicht, der sowohl in der Windkraftanlage als auch im Flugzeug eingebaut ist. So wird einerseits die Lichtverschmutzung minimiert, andererseits die Flugsicherheit erhöht.

BNK-Pflicht tritt endgültig in Kraft

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Betreiber von Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von mehr als 100 Metern verpflichtet, ihre Anlagen nachträglich mit der BNK-Technologie auszurüsten. Diese Frist war mehrfach verschoben worden, tritt nun jedoch endgültig in Kraft.

Wichtige BNK-Infos auf einen Blick:

  1. Betreiber müssen einen Antrag auf Nachrüstung bei der zuständigen Landesbehörde stellen.
  2. Die Verpflichtung gilt für alle Windkraftanlagen, die bereits in Betrieb sind oder demnächst in Betrieb genommen werden.
  3. Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2005 in Betrieb gingen, sind von der BNK-Pflicht ausgenommen.
  4. Die BNK-Technologie ist nur für Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von mehr als 100 Metern Pflicht.
  5. Bei Nichteinhaltung der Frist drohen Strafzahlungen.

Vorteile für Umwelt und Gesellschaft

Die Einführung der BNK-Technologie bietet zahlreiche Vorteile:

  • Reduzierung der Lichtverschmutzung: Weniger unnötige Lichtquellen schonen die Umwelt und verbessern die Lebensqualität in der Umgebung.
  • Erhöhte Akzeptanz der Windenergie: Durch die Reduktion störender Lichtemissionen wird die Akzeptanz von Windkraftanlagen in der Bevölkerung gestärkt.
  • Mehr Sicherheit im Luftraum: Die intelligente Steuerung sorgt für eine sichere Luftfahrt, ohne unnötige Lichtquellen zu erzeugen.

Prowind geht voran

Prowind hat bereits seit 2019 intensiv daran gearbeitet, alle Windenergieanlagen auf die neuen Anforderungen der BNK-Pflicht anzupassen. Mit der letzten Umrüstung am 18. Dezember 2024 erfüllt das Unternehmen nun fristgerecht alle gesetzlichen Vorgaben.

„Wir sind stolz darauf, dass wir gemeinsam mit unseren Partnern und Lieferanten diese Herausforderung gemeistert haben. Die Umrüstung auf die BNK-Technologie ist ein weiterer Schritt hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Energieerzeugung“, erklärt Johannes Busmann, Geschäftsführer von Prowind.

Kontakt für Rückfragen:

Prowind GmbH
Louisa Dörenkämper (Marketing und Kommunikation)
E-Mail: doerenkaemper@prowind.de
Telefon: +49 541 600 29 622
Website: www.prowind.de